Tarif- und Arbeitskampfrecht

WÆRK unterstützt Sie bei der Gestaltung von Haus- und Sanierungstarifverträgen einschließlich der Verhandlung mit den zuständigen Gewerkschaften, auch in tariflichen Schlichtungsstellen.

Das Grundgesetz garantiert in Art.9 Abs.3 die Tarifautonomie: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das Recht (aber nicht die Pflicht), sich zu Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen und ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen frei von staatlichen Vorgaben eigenverantwortlich, insbesondere durch Tarifverträge, zu regeln. Auch das Recht zum Arbeitskampf, dessen Rahmenbedingungen gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geformt wurden, wird durch Art. 9 GG garantiert.

WÆRK berät und vertritt Sie zu …

  • Fragen der Tarifgeltung und Tarifkonkurrenz,
  • Auswirkungen einer Allgemeinverbindlichkeit und Aspekten einer (dynamischen bzw. statischen) Inbezugnahme von Tarifwerken,
  • den Möglichkeiten eines Tarifausstiegs (Nachbindung und Nachwirkung),
  • der Möglichkeit einer OT-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden,
  • den Rechtsfolgen von Betriebsübergängen auf die Tarifgeltung sowie
  • bei Verstößen gegen das Gebot der Verhandlungsparität (Kampfparität, Waffengleichheit) und
  • bei der Abwehr von Unterstützungsstreiks und Flashmob-Aktionen von Belegschaften.
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